Projekt Beschreibung
Es liest sich wie ein Krimi
Feministische Partei DIE FRAUEN, 29.3.2026
89 Prozent aller Mütter, die im Verlauf einer Trennung vom Kindsvater mit Behörden oder Gerichten zu tun bekommen, fühlen sich dort diskriminiert1 [Anmerkungen siehe Ende des Textes]. Etliche Frauen, nicht nur diejenigen, die sich wegen Gewalt getrennt hatten, erleiden im Rahmen einer Trennung Gewalt2, bis hin zur Tötung von Mutter und Kind durch ihren Ex-Partner3. Die Opfer eines Tötungsdelikts bei einer Trennung sind nahezu ausschließlich Frauen.
Ohne die Gewaltproblematik zu berücksichtigen wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen4, das zur Entrechtung von unverheirateten Müttern geführt hat. Bis dahin war jede Mutter frei in ihrer Entscheidung für oder gegen ein gemeinsames Sorgerecht5.
Seit 2013 ist Gesetz, dass nichtverheiratete Mütter keinen Anspruch mehr darauf haben,
rechtlich selbständig ihr Kind zu betreuen6. Ihnen droht sogar auf Antrag des Vaters durch einen Familiengerichtsbeschluss ihr Sorgerecht zu verlieren und von ihren Kindern getrennt zu werden7.
Ein rechtsgültiges Entscheidungsrecht gegen eine gemeinsame Sorge steht nichtverheirateten Müttern nicht mehr zu.
Jede nichtverheiratete Mutter läuft Gefahr, auf Antrag desjenigen, der durch ein Spermium das Wachstum ihres Kindes ermöglicht hat, diesen am Sorgerecht beteiligen zu müssen8. Jede unverheiratete Mutter kann im Extremfall gezwungen werden, einen gewalttätigen oder sogar pädophilen Mann an der Kindererziehung zu beteiligen. Dieser kann sogar anstelle der Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten.
Ilka Schnaars bezweifelt die Grundgesetzkonformität der aktuellen gesetzlichen Regelungen. In ihrem sehr lesenswerten Buch „Sorgerecht und väterliche Gewalt“ formuliert Schnaars, Juristin mit Tätigkeit in der universitären Forschung und langjährig erfahren in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Opferhilfe, diese Zweifel als Fragen an das Bundesverfassungsgericht.
Es liest sich wie ein Krimi, mit welcher Chuzpe 2010, vorbei an jeder Lebenserfahrung9 und Expertise10, das Bundesverfassungsgericht entschieden hat11 12.
Das Thema Gewalt gegen Mütter und Kinder wurde, obwohl Trennungssituationen und Konflikte zentrale Risikofaktoren für Gewalt bis hin zu Tötungen sind, nicht berücksichtigt13 14.
Die allermeisten unverheirateten Mütter haben keine Konflikte bezüglich des Sorgerechts. Unter die mit Auseinandersetzungen dürften auch gewaltbetroffene Mütter fallen15. Dennoch ist, vorgeblich zum Wohl des Kindes, ein Sorgerecht durch den Vater einklagbar. Schnaars verzichtet auf die Darstellung herzzerreißender Einzelfalldarstellungen16 und beschränkt sich auf die Analyse der Lücken des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts 2010, die letztlich zur Festschreibung der aktuellen Gesetzgebung geführt haben.
Der Untertitel „Plädoyer gegen die Gleichwertigkeit der Elternschaft von Mutter und Vater“ mag zunächst kühn wirken. Doch nach Lesen des ganzen Buchs ist diese Formulierung lediglich eine logische und prägnante Zusammenfassung des Buchinhalts.
Interessant sind auch die Ausführungen zur geschlechtsspezifischen Wahrnehmung von Gewalt im Strafrecht, Erziehung, Psychoanalyse und dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Klug und unaufgeregt entfaltet die Autorin ihr Plädoyer für den Schutz und die Entscheidungsfreiheit von Müttern.
Als juristische Laiin hätte ich mir an mancher Stelle einen Anhang mit den chronologisch gesammelten Gesetzestexten und einen Fußnotenapparat auf der aktuellen Seite gewünscht. Inhaltlich war dies gut lesbare Buch überfällig. Wer in der Thematik nicht neu ist, wird durch die Lektüre gestärkt und bestätigt.
Ich wünsche „Sorgerecht und väterliche Gewalt“ eine weite Verbreitung! Möge es zu einer Gesetzgebung beitragen, die Mütter nicht bedroht, sondern respektiert und schützt!
(Dr. Erna Freud und Sigrid Werner, Feministische Partei)
[Anmerkungen]
1 Terre des Femmes. Bericht zur Umfrage „Nachtrennungsgewalt und institutionelle Gewalt bei Gewaltbetroffenheit in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten“, 05.05.2024, Seite 3, Erfahrungen mit Gewaltschutz: Viele der befragten Frauen erlebten im Kontakt mit Behörden und Gerichten, dass weder sie noch ihre Kinder vor Gewalt geschützt werden. Ihre begründeten Ängste und Sorgen wurden in ihrer Wahrnehmung nicht ernstgenommen und von Gerichten und Behörden oft sogar gegen sie ausgelegt. https://frauenrechte.de/fileadmin/user_upload/20240505_Umfrageergebnisse_19_.pdf.
2 Im Gewalthilfegesetz (GewHG) vom 24.02.2025 sind keine Regelungen zum Schutz von Frauen in Trennungssituationen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren enthalten. https://www.recht.bund.de/bgbl/1//2025/57/VO.html.
3 Pressemitteilung des BMI, Bundesministerium des Innern, Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser, vom 24.11.2022 zu Femiziden und Partnerschaftsgewalt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/11/bka-partnerschaftsgewalt.html.
4 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html
5 Ab der Kindschaftsrechtsreform 1998 hatten nichtverheiratete Mütter eine Entscheidungsfreiheit bezüglich des Sorgerechts. Seite 151 folgende.
6 Gesetzesänderung am 16.04.2013: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s0795.pdf#__bgbl__ %2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s0795.pdf%27%5D__1738862064404
7 siehe „Sorgerecht und väterliche Gewalt“, Seite 153.
8 Ilka Schnaars schreibt durchgehend von Vätern und vermeidet den Begriff Same, da damit üblicherweise eine keimfähige Frucht bezeichnet wird. Beim Menschen ist allein die weibliche Geschlechtszelle keimfähig. Die männliche Geschlechtszelle regt die Fruchtbildung an und steuert einen halben Chromosomensatz bei. Seite 70.
9 Die Lebenspraxis und tatsächliche Lage von alleinerziehenden Müttern wurde nicht erfasst. In untengenanntem Forschungsprojekt lagen Zielsetzung und Fokus auf nichtverheirateten Paaren in Haushaltsgemeinschaft. Siehe Fußnote 10, Seite 89. Siehe auch Fußnote 11.
10 Karin Jurczyk und Sabine Walper, Deutsches Jugendinstitut e.V., Ludwig-Maximilians-Universität München, Vorgezogener Endbericht für das Projekt „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ https://www.dji..de/fileadmin/user_upload/bibs/Gemeinsames_Sorgerecht_Jurczyk_Walper_2010_vorgezogener_Endbericht.pdf. 30.11.2010, S. 4.
11 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuungunsten der Selbständigkeit nichtverheirateter Mütter erfolgte bereits am 21.07.2010, also bevor der obige Projektbericht, siehe Fußnote 10, vorlag.
12 Die Tendenz des Berichts, siehe Fußnote 10, dass überwiegend kindeswohlrelevante Gründe für die Entscheidungen der nichtverheirateten Mütter für ein alleiniges Sorgerecht ausschlaggebend waren, wurde in der Entscheidung des Gesetzgebers 2013, siehe Fußnote 6, nicht berücksichtigt.
13 Ilka Schnaars, Sorgerecht und väterliche Gewalt, unter anderem Seite 28, Kapitel „Sorgerechtsverfahren und die Negierung der Gewaltproblematik“ und Seite 246 folgende.
14 Der Europarat rügt Deutschland und attestiert der deutschen Justiz erhebliche Mängel: Mit Sorge beobachte man Hinweise auf das hohe Risiko, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder vor Gericht unerkannt bleibt und/oder bestritten wird. GREVIO, Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder 2022. https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/202386/3699c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsberichtistanbul-konvention-2022-data.pdf.
15 90,1 Prozent der nichtverheirateten Familien haben keine Konflikte ums Sorgerecht. Seite 255.
16 Nur nebenbei erwähnt die Autorin den durch die Presse bekannten Exzess, bei dem eine Mutter gerichtlich zur Umstellung auf Flaschennahrung zur Ernährung ihres Säuglings gezwungen wurde, um dem Vater den Zugriff auf den Säugling zu erleichtern. Seite 193.